Aus unserem Seminarangebot
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Urlaub 2023 – Aktuelle Rechtsprechung
Der Start in das neue Urlaubsjahr 2023 bringt neue und entscheidene Entwicklungen im Urlaubsrecht mit sich, aber auch gefährliche Altlasten aus dem Jahr 2022. Wir zeigen Ihnen die neuesten Entwicklungen im Urlaubsrecht auf und weisen Sie auf mögliche Fallen für den Arbeitgeber hin. Insbesondere gehen wir auf die gesonderten tariflichen Regelungen im öffentlichen Dienst ein und zeigen Ihnen auch die beamtenrechtlichen Aspekte auf.
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Krisenmanagement
Welches Ereignis auch immer zur Krise führt – die Anforderungen an das Krisenmanagement in Stadt, Kreis und Land sind immer weitgehend die Gleichen. Deshalb ist es zwingend notwendig, sich gezielt darauf vorzubereiten um Krisen zu vermeiden oder sie bewältigen zu können. Wer sich vorbereitet, hat im Ereignisfall ausreichend Ressourcen zu Verfügung, um wirksam agieren zu können. Die Ressource, die im Krisenfall am ehesten fehlt, ist Zeit! Zur Krisenprävention gehören die Risikoanalyse, der Aufbau eines Krisenstabs, ein Krisenmanagementhandbuch, Konzepte für die Ereigniskommunikation, Stabs- und Einsatzübungen sowie Kommunikations- und Medientrainings. Wir beraten und unterstützen Sie dabei, ihr Verwaltung auf den Ernstfall vorzubereiten – um Krisen zu vermeiden oder ihre Auswirkungen zu minimieren. Dieses Seminar können wir Ihnen auch speziell als Inhouse empfehlen.
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Brückenteilzeitgesetz 2019
Mit dem Gesetzesbeschluss vom 18.10.2018 hat die Bundesregierung einen komplett neuen Fokus auf die Möglichkeiten der Teilzeit gesetzt. Mehr Beschäftigte sollen befristet in Teilzeit arbeiten können. Auch jetzige Teilzeitkräfte sollen leichter in Vollzeit zurückkehren. Mit dem Brückenteilzeitgesetz will die Bundesregierung Arbeitszeit ermöglichen, die zum Leben passt. Zudem werden die sachgrundlosen Befristungen ab 2019 wesentlich eingeschränkt. Hinzu kommt die Einschränkungen bei Sachbefristungen, dass diese maximal auf 5 Jahre beschränkt werden sollen, um sogenannte "Kettenbefristungen" auszuschließen. Um so wichtig wird dieses Thema für jeden Arbeitgeber, da die Zahl befristeter Arbeitsverträge in den vergangenen zwei Jahrzehnten deutlich zugenommen hat. Rund 3 Millionen der abhängig Beschäftigten haben einen Vertrag auf Zeit, nochmehr sind in Teilzeit.
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Lehrgang geprüfter Personalsachbearbeiter/geprüfte Personalsachbearbeiterin
Wer als Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin im Personalwesen tätig ist, weiß aus Erfahrung, dass das Arbeitsrecht sich in einem vielschichtigen und ständigen Wandel befindet. Dieser „zertifizierte Lehrgang zum/zur Personalsachbearbeiter/-in“ verschafft Ihnen die Möglichkeit die notwendige Fachkompetenz für die arbeitsrechtlichen Zusammenhänge in den täglichen Abläufen der Personalarbeit zu gewinnen. Hiermit erhalten Sie die Befähigung, nachhaltige und rechtssichere Prozesse in der Führung und Gestaltung des Personalwesens zu führen. Als geprüfte Personalsachbearbeiter und -sachbearbeiterinnen sind Sie in der Lage qualifiziert, verantwortliche Funktionen im Personalamt einer Verwaltung wahrzunehmen. Insbesondere beherrschen Sie hiermit die operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit und gestalten verantwortlich die Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing mit. Wer also neu in den Personalbereich versetzt wurde bietet dieser Lehrgang Ihnen die Möglichkeit komplex vertieft auf den Einsatz als Personalsachbearbeiter oder –sachbearbeiterin sich vorzubereiten und Ihnen das notwendige komplette Fachwissen für diese Aufgabe an die Hand zu geben. Aber auch für erfahrene Beschäftigte in den Personalverwaltungen bietet dieser Lehrgang die Chance, Ihr Fachwissen auf den neusten Stand zu bringen und dieses zu vertiefen.